Willkommen bei
Tinas
Ambulantes
Team

seit 2016

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Unser aNGEBOT

Pflege

  • professionelle Krankenpflege
  • körperbezogene Pflegemaßnahmen
  • Hilfe bei der Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme
  • Hilfe beim Gang zur Toilette
  • Betten und Lagern des Patienten
  • Einsatz von Inkontinenzprodukten
  • Und mehr

Behandlungspflege

  • Blutdruckkontrolle, Blutzuckerkontrolle, Blutabnahme
  • Medikamentenvergabe
  • Unterstützung bei der Einnahme von Medikamenten
  • Stoma Versorgung
  • Verabreichung von Injektionen, Anlegen von Infusionen
  • Anlegen von Kompressionsverbänden
  • Kompressionsstrümpfe an-/ ausziehen
  • Anlegen von Wechseln von Verbänden
  • Einreibungen
  • Katheterisierung
  • Wundversorgung

Assistenz im Alltag

  • Spaziergänge
  • Begleitung bei Behördengängen und/oder Arzt-Terminen
  • Besuch kultureller Veranstaltungen/Kino und Theater
  • Besorgen von Zeitschriften, Literatur
  • Vorlesen von Büchern und Zeitschriften
  • Unterstützung bei Schriftverkehr
  • leichte Bürotätigkeit
  • Abstimmung und Koordination Ihrer Termine
  • Freizeitgestaltung ( Spiele, Gespräche, Bewegungsübungen, usw.)
  • Entlastung für pflegende Angehörige (Verhinderungspflege)

Hilfe im Haushalt

  • (gemeinsamer) Einkauf
  • (gemeinsames) Kochen
  • Reinigen der Wohnung(staubsaugen, Betten beziehen,u.vm.)
  • Hilfe bei der Wäschepflege

Zusatzleistungen

Diverse Leistungen, die nicht Teil der Pflegeversicherung sind. Privat berechnet übernehmen wir gerne für Sie:
  • Hund ausführen
  • Krankenhaus- oder Reisetasche packen
  • u.v.m.

Beratungsbesuch

Nach §37.3 SGB XI – halb- oder vierteljährlicher Beratungsbesuch durch unsere Fachkräfte.

UMSETZUNG

Nachfolgend möchten wir Ihnen aufzeigen, welche Schritte zwischen der ersten,
unverbindlichen Kontaktaufnahme und der qualifizierten Pflege durch TAT liegen:

1. Aufnahmegespräch bei Ihnen zuhause...

… mit Ihnen und idealerweise Ihren Angehörigen. Wir stellen Ihnen unser Leistungsspektrum
vor und Sie gewinnen einen ersten Eindruck von uns. Stellen Sie uns gerne Ihre Fragen – wir nehmen uns die Zeit.

2. Definition, Festlegung & Planung Ihres Pflegebedarfs...

…besprechen wir gemeinsam mit Ihnen und nehmen Ihre Wünsche auf.
Wir stimmen mit Ihnen und Ihren Angehörigen ab, wie viele Stunden pro Tag/Woche und welche Pflegeleistungen benötigt werden.
TAT übernimmt auf Wunsch für Sie den anfallenden Schriftverkehr mit Ihrer Kranken- oder Pflegekasse. Gerne unterstützen wir Sie bei der Anforderung und Abholung ärztlichen Verordnungen, wenn Ihr Arzt Ihnen medizinische Leistungen verordnet hat .

3. Informationen und Fachwissen...

…dürfen Sie von uns erwarten.
Wir versorgen Sie mit Informationsmaterial und Ratgebern – Ihre Erkrankung betreffend und rund um das Thema Pflege. Aufklärung und Rat geben ist uns wichtig.

4. Der Abschluss des Pflegevertrages....

….erfolgt vor unserem ersten Einsatz bei Ihnen.
Im Rahmen einer Vereinbarung, mit der gemeinsam festgelegten Pflege, dem gewünschten zeitlichen Umfang und transparenter Preisangabe, schließen wir mit Ihnen den Pflegevertrag ab.
 
Kostentransparenz und leicht verständliche Angebote sind für uns selbstverständlich.
Ebenso dass wir Ihnen den Vertrag vor Beginn der Leistungen zur Ansicht bei Ihnen zuhause belassen. So haben Sie die Möglichkeit, in Ruhe sich alles anzuschauen und eventuelle Fragen können im Vorfeld beantwortet werden.

5. Regelmäßige Überprüfung ...

…. der Situation und des Befindens des Kunden vor Ort. Regelmäßige Pflegevisiten und eine sorgfältige Dokumentation gewähren beste Pflege und so können wir auf Veränderungen schnell reagieren.

LeistUngen

Leistungen für die Pflege bei Ihnen zuhause

Pflegegeld

Übernehmen Angehörige oder Bekannte die Pflege bei Ihnen, erhalten Sie Pflegegeld, das sie an den Pflegenden weitergeben können. Diese Art der Pflege, die von Nichtprofessionellen geleistet wird, gilt als ehrenamtlich. Daher wird
das Pflegegeld nicht als Einkommen gewertet und ist steuerfrei.

Seit 2022 beträgt die Höhe des Pflegegeldes monatlich:
  • Im Pflegegrad 2: 316,00 EUR
  • Im Pflegegrad 3: 545,00 EUR
  • Im Pflegegrad 4: 728,00 EUR
  • Im Pflegegrad 5: 901,00 EUR

Pflegesachleistung

Häusliche Pflege wird durch Pflegedienste erbracht – sozusagen als Sachleistung. Dabei handelt sich dabei um körperbezogene
Pflegemaßnahmen, pflegerische Betreuung, sowie Hilfe im Haushalt.
 
In 2022 wurden die Beträge für die Pflegesachleistungen angehoben.
  • Im Pflegegrad 2: 724,00 EUR
  • Im Pflegegrad 3: 1363,00 EUR
  • Im Pflegegrad 4: 1693,00 EUR
  • Im Pflegegrad 5: 2095,00 EUR
Pflegebedürftige Personen im Pflegegrad 1 können den Entlastungsbetrag zu nutzen.

Kombinationsleistung

Dies ist die Kombination von Pflegegeld und Pflegesachleistung. Wird die Pflegesachleistung nicht in vollem Umfang in Anspruch
genommen, wird anteiliges Pflegegeld gezahlt. Ebenso ist eine Kombination von teilstationärer Pflege und Sachleistungen oder Geldleistungen ist möglich. In diesem Fall können die teilstationären Pflegeleistungen ungekürzt bis zum jeweiligen gesetzlichen
Höchstbetrag gezahlt werden. Es erfolgt keine Anrechnung auf die Pflegesachleistung und/oder auf das Pflegegeld 

Tagespflege

Um die pflegende Person zu entlasten, kann die pflegebedürftige Person tageweise eine Betreuung in einer Tagespflege nutzen. Auch
die pflegebedürftigen Personen profitieren von der Tagespflege, nämlich von der Gesellschaft anderer. Es gibt dort außerdem
zahlreiche Angebote zur Freizeitgestaltung.
Die Pflegekasse finanziert die Tagespflege (ohne Anrechnung auf das Pflegegeld und/oder die Pflegesachleistung) pro Monat wie folgt:
  • Pflegegrad 2: 689,00 EUR
  • Pflegegrad 3: 1.298,00 EUR
  • Pflegegrad 4: 1.612,00 EUR
  • Pflegegrad 5: 1.995,00 EUR
Pflegebedürftige im Pflegegrad1 können den Entlastungsbetrag für den Besuch in der Tagespflege zu nutzen. Auch Personen im
Pflegegrad 2 bis 5 können den Entlastungsbetrag für die Tagespflege nutzen.

Der Entlastungsbetrag

Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben ab dem 1.1.2017 Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro monatlich. Auf den Entlastungsbetrag haben alle Pflegebedürftigen in den Pflegegraden 1 bis 5 einen Anspruch. Die Erstattung der Aufwendungen erfolgt auch, wenn Mittel der Verhinderungspflege gemäß § 39 eingesetzt werden. Mit dem Entlastungsbetrag werden die ambulanten und teilstationären Pflegeleistungen in der häuslichen Umgebung ergänzt. Als häusliche Umgebung kommt grundsätzlich der eigene Haushalt des Pflegebedürftigen in Betracht. Aber auch der Haushalt der Pflegeperson oder der Haushalt, in den der Pflegebedürftige aufgenommen wurde, ein Altenheim oder eine Altenwohnung gilt als häusliche Umgebung im Sinne des § 45b SGB XI.
 
Für welche Leistungen kann der Entlöastungsbetrag konkret eigesetzt werden?
Mit dem Budget des Entlastungsbetrages können Sie folgende
Angebote nutzen:
 
  • Aufstocken der Kurzzeitpflege oder Erstattung von Eigenanteilen im Rahmen der Kurzzeitpflege (Pflegegrade 2 bis 5) oder bei Pflegegrad 1 Inanspruchnahme der Kurzzeitpflege
  • Aufstocken der teilstationäre Pflege oder Erstattung von Eigenanteilen im Rahmen der teilstationären Pflege oder bei Pflegegrad 1 Inanspruchnahme der teilstationären Pflege
  • Leistungen der ambulanten Pflegedienste im Sinne der Pflegesachleistung (in den Pflegegraden 2 bis 5 sind Leistungen aus dem Bereich der Selbstversorgung ausgeschlossen)
 

Verhinderungspflege

Auch „Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson“ genannt.
 
Sie ist im Paragraphen 39 des Elften Buches Sozialgesetzbuch, kurz §39 SGB XI, geregelt. Die Leistungen dürfen den Betrag
1.612 EUR pro Kalenderjahr nicht übersteigen.
 
Hinzu kommt, dass weiterhin 50 % der Kurzzeitpflege (diese beträgt ebenfalls 1.612 EUR pro Jahr) mit der Verhinderungspflege kombiniert
werden kann und so um bis zu weitere 806,00 EUR auf insgesamt 2.418,00 EUR aufgestockt werden kann. Die Verhinderungspflege
können Pflegebedürftige in Anspruch nehmen, die im Pflegegrad 2 bis 5 eingestuft sind.
 
 
Was bedeutet das nun genau?
Sie pflegen einen Angehörigen oder einen anderen Menschen ehrenamtlich bereits seit mindestens einem halben Jahr und
regelmäßig mindestens für 10 Stunden pro Woche. Dafür erhalten Sie bzw. der Pflegebedürftige Pflegegeld aus der
Pflegeversicherung.
Jetzt möchten Sie selbst auch einmal etwas erledigen, wollen abends einmal ausgehen, sind krank geworden oder brauchen einen Urlaub. Hier kommt die stundenweise Verhinderungspflege zum Einsatz – und hier helfen wir Ihnen. Wir kümmern uns um die Formalitäten mit der Pflegekasse und schließen die Versorgungslücke ihres Angehörigen,
so dass Sie beruhigt eigenen Belangen nachgehen können.
 
Verhinderungspflege kann bedeuten:
  • Hilfe bei der Grundpflege
  • hauswirtschaftliche Versorgung
  • Freizeitbegleitung
  • Gesellschaft
Jeder Mensch hat verschiedene Bedürfnisse. Wir finden in einem Gespräch mit Ihnen heraus, was und wie oft nötig ist, damit ihr/e
Angehörige/r rundum versorgt ist. Einen Antrag auf die Verhinderungspflege stellen Sie bitte jeweils im Vorfeld bei Ihrer Pflegekasse. 

tEAM

Tina Gratzel

geschäftsführende Inhaberin

Daniel

Pflegedienstleitung

Kati

Büro Management

Marie

Büro Management

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